Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.10.1988 - 1 U 122/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4616
OLG Frankfurt, 11.10.1988 - 1 U 122/87 (https://dejure.org/1988,4616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.1988 - 1 U 122/87 (https://dejure.org/1988,4616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 1 U 122/87 (https://dejure.org/1988,4616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertrag mit Elektrizitätsunternehmen; Entnahme elektrischer Energie aus Versorgungsnetz; Einstellung der Versorgungsleistung; Ersatzpflicht des Versorgungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 651

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 249
  • MDR 1989, 257
  • VersR 1989, 271
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 19 U 116/13

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages mit dem Grundstückseigentümer

    Dass die Verbräuche nur vorübergehend und eher gering waren, steht dem konkludenten Vertragsschluss nicht entgegen - es ließe sich nicht abgrenzen, ab wann ein Verbrauch ausreichend wäre, um einen Vertragsschluss bejahen zu können (Hempel/Franke-Hempel, zur AVBEltV, Stand 2005, § 2 Rz. 111; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 249 f.).
  • LG Aachen, 26.11.1992 - 6 S 196/92

    Schadensersatz wegen eines Stromschadens auf einem Hausgrundstück nach der

    Das mag etwa dann der Fall sein, wenn ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen wegen eines bestehenden Zahlungsrückstandes die Stromversorgung zu einem Kunden abschaltet in dem Glauben, hierzu berechtigt zu sein (insoweit zutreffend OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 249, 250), Vorliegend vertrauten die Mitarbeiter der Beklagten jedoch darauf, daß ein Schaden nicht eintreten würde, weil sie - obwohl sie sich insoweit nicht sicher waren - dachten, das Haus des Klägers gehöre nicht zu den gefährdeten Objekten; das aber ist der typische Fall bewußter Fahrlässigkeit (vgl, Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, 51. Aufl. 1992, § 276, Rz, 10).
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Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 27.11.1987 - 2 S 292/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4876
LG Kaiserslautern, 27.11.1987 - 2 S 292/86 (https://dejure.org/1987,4876)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 27.11.1987 - 2 S 292/86 (https://dejure.org/1987,4876)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 27. November 1987 - 2 S 292/86 (https://dejure.org/1987,4876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 27.11.1987 - 2 S 292/86
    Bei Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung für ein Motorrad mit Beiwagen ist von einem Nutzungswert auszugehen, der gegenüber dem Wert der Solomaschine um 20 % erhöht ist (i. A. an BGHZ 56, 214 = VersR 1971, 720).
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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 20.11.1987 - 4 C 10807/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,8588
AG Stuttgart, 20.11.1987 - 4 C 10807/87 (https://dejure.org/1987,8588)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.1987 - 4 C 10807/87 (https://dejure.org/1987,8588)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 1987 - 4 C 10807/87 (https://dejure.org/1987,8588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschädigung des Privatfahrzeugs eines bei den amerikanischen Streitkräften Angestellten; Verpflichtung auf Bezahlung der Mehrwertsteuer; Nachträgliche Ausstellung eines Abwicklungsscheins

  • VersR (via Owlit)

    ZA-NTS Art. 67; BGB § 242

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 271
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Er legte unter Heranziehung einschlägiger Rechtsprechung (vgl. u.a. AG Ulm, VersR 1987, S. 674 = NJW-RR 1986, S. 254; AG Stuttgart, VersR 1989, S. 271 ) dar, daß es mit dem Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschriften nicht vereinbar wäre, wenn er als Privatperson Vergünstigungen in Anspruch nähme, die - zu Lasten der Allgemeinheit - nur den Truppen zugute kommen sollten.
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